Transports Internationaux Routiers (TIR; französisch für „Internationaler Straßengütertransport“) ist ein zollrechtliches Versandverfahren zur vorübergehenden Einfuhr bzw. dem Transit von Waren. Das dazugehörende Zolldokument ist immer ein Carnet TIR.
Die Abkürzung wird auf Schildern an Lastkraftwagen angebracht, die Waren im TIR-Verfahren transportieren. Die Frachträume der Fahrzeuge werden verplombt. Somit ist unterwegs keine Öffnung möglich, ohne dass dies bei einer Kontrolle auffallen würde. Durch das Carnet wird der Verwaltungsaufwand bei Zollkontrollen minimiert, da nur das Start- und Zielland an der Verzollung beteiligt sind. Somit wird die Abwicklung von Transitverkehr wesentlich erleichtert.
Das TIR-Verfahren dient der Erleichterung des internationalen Warentransports:
- Senkt die Transportkosten durch Vereinfachung der zu erfuellenden Foermlichkeiten im grenzueberschreitenden Verkehr.
- Durch Anwendung der standardisierten Regelung und Unterlagen wird der Transport im Transit erleichtert.
- Die Verspaetungen und die dadurch angefallenen Kosten sind ausgeschlossen.
- An den Grenzen der Transitlaender ist keine Sicherheitsleistung erforderlich.
- Nur den bewaehrten Frachtern ist die Anwendung des Carnet TIR-Verfahrens zugelassen. Alle unsere Fahrzeuge erfuellen die Forderungen fuer Carnet TIR-Verfahren und fuer alle haben wir die entsprechenden Zulassungsbescheinigungen.
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